Die Kosten einer homöopathischen Behandlung werden nicht von den Krankenkassen rückvergütet und müssen deshalb von Ihnen selbst bezahlt werden.
Die Höhe des Honorars ist von der Dauer des Gesprächs abhängig.
Um auch Kindern (unter 14 Jahren) eine homöopathische Behandlung zu erleichtern, ist das Honorar für Kinder günstiger.
Gerne gebe ich Ihnen in einem unverbindlichem Informationsgespräch Auskunft über die anfallenden Kosten [siehe Termine]
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, wird unter Umständen eine homöopathische Behandlung bezahlt – klären Sie das bitte direkt mit Ihrer Versicherung.